Fördermodalitäten und Finanzierungskonzepte müssen sich den marktüblichen Prozessen zwischen Planung und Umsetzung anpassen
Privathaushalte und Wohnungswirtschaft sind für die Wärmewende von besonderer Bedeutung. Schließlich entfällt auf sie gut die Hälfte des deutschlandweiten Wärmeenergiebedarfs. Hier kommt die kommunale Wärmeplanung zum Tragen. Sie sieht vor, dass die lokale Regierungsebene oder Kommunalverwaltung individuelle Strategien entwickelt, um die regionale Wärmeversorgung (bestenfalls) effizient, nachhaltig und kosteneffektiv zu gestalten. Kurz: Die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern, Wohnungsunternehmen und Kommunen sollen erfüllt und in Einklang gebracht werden, während Umweltauswirkungen minimiert und Energieeffizienz maximiert werden.
Doch der umfassende Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung fordert viele Kommunen in der geplanten Umstellung auf die sogenannte netzgebundene Wärmeversorgung. Dabei müssen auf Basis der strategischen Wärmeplanung sinnvolle Optionen beleuchtet und realisierbare Maßnahmen für Stadtteile, Quartiere und Einzelgebäude abgeleitet werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist wichtig und muss umgesetzt werden, das ist unstrittig. Doch die Planung und Umsetzung wird nicht nur sehr komplex und kostspielig, sie erfordert umfangreiche Ressourcen, Fachkenntnisse und Finanzmittel, die nicht immer in ausreichendem Maße vorhanden sind.
Während sich viele Wohnungsunternehmen in eine Wartestellung zurückziehen, läuft ihnen gleichzeitig die Zeit bei der Umsetzung der Klimaziele davon.
Damit die Klimaneutralität 2045 erreicht wird, muss der erlaubte Ausstoß von Emissionen jedes Jahr reduziert werden. Bis 2023 sollen es beispielsweise 65% gegenüber 1990 sein.
Zwar können die Emissionen über einen begrenzten Zeitraum durch Klimazertifikate kompensiert werden. Doch damit die Klimaziele erreicht werden, muss auch die Aussicht auf Kompensation jedes Jahr reduziert werden. Darüber hinaus sind Preise für CO2-Zertifikate nur bis 2026 festgeschrieben; ab 2027 folgen auch sie der freien Marktwirtschaft und die Nachfrage wird den Preis bestimmen.
Aus vorgenannten Gründen müssten Wohnungsunternehmen schon heute in den Umstieg auf regenerative Energie investieren. Zusätzlich gibt es Auflagen für bestimmte Gebäudeklassen, welche bis 2030 modernisiert werden müssen. Doch dabei stoßen wir wieder an die Grenzen der Finanzierungsmöglichkeiten, der Verfügbarkeit von Material und Bauleistung.
Nicht nur in Raschau, Bernsdorf und Lostau gibt es Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die es vormachen. Sie starten auf Eigeninitiative Pilotprojekte, investieren in neue Technologien und tragen einen Teil der Lastenverteilung, die zwischen Staat, Wohnungswirtschaft und Mietparteien erfolgen muss.